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LIZENZPRÜFUNG

UND SPRUNGLIZENZ

Sie haben es geschafft - die AFF- oder konventionelle Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen und Sie können ganz alleine aus 4000 m Höhe springen. Nun kommt der nächste und wichtige Schritt - der Erhalt der Sprunglizenz.

Mindestens 23 Freifallsprünge und das Beherrschen bestimmter Freifallmanöver sind die praktischen Prüfungsvoraussetzungen. Die bisher absolvierten Freifallsprünge, z.B. die 7 AFF-Level,  werden mit angerechnet.

Die Sprünge, die Sie noch zum Lizenterhalt benötigen, dienen dazu, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen. Sie sollen schliesslich später ganz alleine, eigenverantwortlich und sicher Ihre Sprünge durchführen können. Nach der Grundausbildung geht es weiter mit

  • ca. 3 Höhenabbausprüngen (Sie lernen aus geringeren Tiefen zu springen)
  • einer Umschulung auf ein anderes Öffnungssystem und
  • 5 Einweisungssprüngen in das 2er-Formationsspringen.

 

Das alles ist nicht schwer, leicht zu schaffen und macht viel Spaß. Nun fehlt Ihnen nur noch das theoretische Wissen zur Prüfungsteilnahme. In einem speziellen Prüfungsseminar (Freitagabend bis Sonntag) machen wir Sie fit und vermitteln das notwendige Wissen in den Fächern:

  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Technik
  • Theorie des freien Falls
  • menschliches Leistungsvermögen und
  • Aerodynamik
 

 

Auf einen Blick

Lizenz

Voraussetzungen zur Lizenzprüfung

  • Mindestens 23 Freifallsprünge und Beherrschen bestimmter Flugmanöver 
  • Theorieausbildung in 7 Fächern 
  • Mindestalter von 16 Jahren

 

Lizenzprüfung

  • Theoretischer Test und zwei Prüfungssprünge 
  • Kosten inkl. Theorieseminar, Prüfungssprüngen und Lizenzgebühren an den Deutschen Fallschirmsportverband: ca. 240,- Euro
Was kostet die Lizenzausbildung

Die Gesamtkosten bis zum Erwerb der Lizenz im Überblick

Gültigkeit der Lizenz

Die deutsche Sprunglizenz wird weltweit anerkannt und ist im Prinzip lebenslang gültig. Zur Aufrechterhaltung ihrer Gültigkeit benötigen Sie jeweils 12 Sprünge innerhalb der letzten 12 Monate. Bei längeren Pausen werden ggf. Nachschulungen erforderlich.

 

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